Ausschreibung 2025

Der Deutsche Jugendliteraturpreis wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestiftet und vom Arbeitskreis für Jugendliteratur ausgerichtet. Das Verfahren wird mit der jährlichen Ausschreibung geregelt.

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Präambel

Der Deutsche Jugendliteraturpreis soll die Entwicklung der Kinder- und Jugendliteratur fördern, das öffentliche Interesse an ihr wachhalten und zur Diskussion herausfordern.
Mit dem Deutschen Jugendliteraturpreis werden jährlich herausragende Werke der Kinder- und Jugendliteratur ausgezeichnet. Dadurch sollen Kinder und Jugendliche zur Begegnung und Auseinandersetzung mit Literatur angeregt werden.
Zugleich soll die Öffentlichkeit, insbesondere Eltern und alle Vermittler:innen, auf wichtige Neuerscheinungen der Literatur für Kinder und Jugendliche hingewiesen werden.
Lesefähigkeit ist eine elementare Voraussetzung, um den heutigen und zukünftigen Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Der Deutsche Jugendliteraturpreis soll deshalb auf die Bedeutung der Literatur innerhalb des vielfältigen Medienangebotes für Kinder und Jugendliche aufmerksam machen.

 

Deutscher Jugendliteraturpreis 2025

I.    Preis der Kritikerjury
Die Kritikerjury vergibt den Deutschen Jugendliteraturpreis in den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch. Die Preise sind mit je 10.000 Euro dotiert.

II.    Preis der Jugendjury
Die Jugendjury vergibt den Deutschen Jugendliteraturpreis spartenübergreifend als „Preis der Jugendjury“, der mit 10.000 Euro dotiert ist.

III.    Durchführung
Mit der organisatorischen und technischen Durchführung wird der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. beauftragt.

IV.    Voraussetzungen für die Auszeichnungen
Nominiert und ausgezeichnet werden können ausschließlich Bücher, die im Jahr 2024 erstmals erschienen sind (maßgeblich ist die Angabe im Impressum):
• deutschsprachige Originalwerke lebender Autor:innen, Herausgeber:innen und Illustrator:innen,
• deutsche Übersetzungen von fremdsprachigen Werken lebender Autor:innen und Herausgeber:innen.

V.    Vorschlagsberechtigung
Das Vorschlagsrecht kann von jedem wahrgenommen werden. Der jeweilige Verlag reicht zwei Druckexemplare und eine digitale Fassung des Titels ein und entrichtet eine Titelgebühr von 49 Euro.
Frühester Vorschlagstermin ist der 1. Juli 2024.
Letzter Vorschlagstermin ist der 30. September 2024 (gilt auch für Titel, die von Oktober bis Dezember 2024 erscheinen, Druckexemplare können bis zum 31. Dezember 2024 nachgereicht werden).

VI.    Jury
1. Kritikerjury
Die Kritikerjury wird vom Vorstand des Arbeitskreises für Jugendliteratur e.V. für die Dauer von zwei Jahren gewählt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen.
Die Jury besteht aus neun Personen:
• der/dem Vorsitzenden,
• acht Juror:innen, von denen je zwei Fachleute der genannten Sparten sind.
Alle Mitglieder der Jury haben gleiches Stimmrecht. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Juryvorsitzes.

2. Jugendjury
Die Jugendjury besteht aus sechs Leseclubs, die vom Vorstand des Arbeitskreises für Jugendliteratur e.V. für die Dauer von zwei Jahren gewählt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen werden. Die Jugendjury arbeitet und entscheidet autonom.

VII.    Preisfindung
Aus den eingereichten Titeln wählen die Jurys eine begrenzte Anzahl von Titeln aus, die vom Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zur weiteren Begutachtung bei den Verlagen angefordert werden. Die Jurys haben das Recht, die Vorschlagsliste zu ergänzen und weitere Titel anzufordern.

1. Kritikerjury
a. In zwei Jurysitzungen erstellt die Kritikerjury die Nominierungsliste zum Deutschen Jugendliteraturpreis 2025.
In diese Nominierungsliste werden pro Sparte sechs Titel aufgenommen. Die Jury trifft ihre Entscheidung über die Nominierungsliste mit einfacher Mehrheit.

b. In einer dritten Sitzung unmittelbar vor der Preisverleihung ermittelt die Kritikerjury auf der Grundlage der nominierten Titel je ein Preisbuch in den Sparten Bilderbuch, Kinderbuch, Jugendbuch und Sachbuch. Die Jury trifft ihre Entscheidung mit einer 2/3-Mehrheit. Die/der Juryvorsitzende kann festlegen, dass in einem dritten Wahlgang die einfache Mehrheit genügt. Die Jury kann Preise teilen, um z.B. den besonderen Anteil der Illustration oder Übersetzung angemessen zu berücksichtigen.

2. Jugendjury
a. Die Zahl der Sitzungen der Leseclubs wird individuell geregelt. Die Koordination der Gruppen untereinander hat neben dem Meinungsaustausch vor allem zum Ziel, zeitgleich zur Kritikerjury über eine eigene Nominierungsliste mit sechs Titeln zu entscheiden.

b. Aus ihrer Nominierungsliste wählen die Jugendlichen nach einem Punktesystem ein Preisbuch. Der Preis der Jugendjury kann geteilt werden, um z.B. den besonderen Anteil einer Illustratorin/eines Illustrators oder einer Übersetzerin/eines Übersetzers angemessen zu berücksichtigen.

VIII.    Öffentlichkeitsarbeit
1. Der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V.
• teilt die Entscheidung der Jurys über die Nominierungslisten dem Stifter mit und informiert die Öffentlichkeit,
• organisiert und betreut die Verleihung des Deutschen Jugendliteraturpreises 2025,
• veröffentlicht die Ergebnisse des Deutschen Jugendliteraturpreises 2025 nach der Preisverleihung,
• organisiert und betreut im Rahmen seiner Möglichkeiten Leseförderungsmaßnahmen mit den Nominierungslisten.

2. Die Verlage sind berechtigt, Bücher der Nominierungslisten zum Deutschen Jugendliteraturpreis 2025 mit dem Signet des Preises und der Aufschrift "Deutscher Jugendliteraturpreis – Nominierung" oder "Deutscher Jugendliteraturpreis – Nominierung der Jugendjury" und die Preisbücher mit dem Signet des Preises und der Aufschrift "Deutscher Jugendliteraturpreis" oder "Deutscher Jugendliteraturpreis – Preis der Jugendjury" zu kennzeichnen. Die hierfür verbindlichen Vorlagen sind beim Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zu beziehen.

IX.    Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Fragen der Auslegung dieser Ausschreibung entscheidet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
 

Sonderpreise Illustration 2025 "Gesamtwerk" und "Neue Talente"


Es werden zwei Sonderpreise als Teil des Deutschen Jugendliteraturpreises vergeben: der Sonderpreis „Gesamtwerk“ und der Sonderpreis „Neue Talente“.

I.    Auszeichnungen
Der Sonderpreis „Gesamtwerk“ wird für das Gesamtwerk einer lebenden deutschen Illustratorin/eines lebenden deutschen Illustrators vergeben, deren/dessen literarisches Werk in der Kinder- und Jugendliteratur im deutschsprachigen Raum veröffentlicht wurde. Der Sonderpreis „Gesamtwerk“ ist mit 12.000 Euro dotiert. Der Preis ist nicht teilbar.

Der Sonderpreis „Neue Talente“ wird spartenübergreifend an eine lebende deutsche Illustratorin/einen lebenden deutschen Illustrator vergeben. Nominiert und ausgezeichnet werden kann eine Illustratorin/ein Illustrator im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur, die/der 2024 mindestens ein erstes herausragendes Werk veröffentlicht hat, und deren/dessen Werk für den Deutschen Jugendliteraturpreis eingereicht wurde. Der Sonderpreis „Neue Talente“ ist mit 10.000 Euro dotiert. Der Preis ist nicht teilbar.

II.    Durchführung
Mit der organisatorischen und technischen Durchführung wird der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. beauftragt.

III.    Vorschlagsberechtigung
Für den Sonderpreis „Gesamtwerk“ können dem Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. jeweils bis zum 30. September 2024 deutsche Übersetzer:innen vorgeschlagen werden.
Für den Sonderpreis „Neue Talente“ sichtet die Jury alle Titel deutscher Illustrator:innen, die bis zum 30. September 2024 für den Deutschen Jugendliteraturpreis 2025 eingereicht wurden.

IV.    Sonderpreisjury
Die Sonderpreisjury besteht aus drei Personen und wird vom Vorstand des Arbeitskreises für Jugendliteratur e.V. für ein Preisjahr gewählt und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen.
Die Sonderpreisjury erstellt eine Liste mit drei Nominierungen zum Sonderpreis „Neue Talente“ und wählt die Sonderpreisträger:innen „Gesamtwerk“ und „Neue Talente“.

V.    Bereitstellen der Bücher
Eine Auswahl der wichtigsten Bücher der vorgeschlagenen Illustrator:innen wird in Absprache mit der Jury vom Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. bei den Verlagen angefordert.

VI.    Öffentlichkeitsarbeit
1. Der Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. organisiert und betreut die Verleihung der Sonderpreise 2025.

2. Die Verlage haben das Recht, alle Bücher der Preisträger:innen mit dem Signet des Preises und der Aufschrift „Deutscher Jugendliteraturpreis – Sonderpreis Illustration“ bzw. „Deutscher Jugendliteraturpreis – Sonderpreis Neue Talente“ oder „Deutscher Jugendliteraturpreis – Nominierung Neue Talente“ zu kennzeichnen. Die hierfür verbindlichen Vorlagen sind beim Arbeitskreis für Jugendliteratur e.V. zu beziehen.

VII.    Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Fragen der Auslegung dieser Ausschreibung entscheidet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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